Bayerische Grundschulordnung

Zu den Pflichten, Aufgaben und Rechten von Klassenelternsprecher und Elternbeirat finden Sie in der Bayerischen Grundschulordnung auf den Seiten des Bayerischen Kultusministeriums unter Verordnungen weitere Informationen.

Zusammenfassung der Rechte und Pflichten von Klassenelternsprechern und Elternbeiräten

1. Klassenelternsprecher

Aufgaben

Rechte

Einschränkungen

Der Klassenelternsprecher darf nicht

Informationen über persönliche Angelegenheiten der Lehrkräfte und der Schüler und über den Leistungsstand, das Betragen usw. ohne Zustimmung der Betreffenden erhalten.

Schweigepflicht

Der Klassenelternsprecher ist zur Verschwiegenheit über ihm bekannt gewordene Angelegenheiten verpflichtet, auch nach Beendigung seiner Tätigkeit.

2. Elternbeirat

Aufgaben

Zu den Aufgaben des Elternbeirats zählen nicht

Außerhalb der Mitwirkungspflichten liegen auch

Ansprechpartner

In der Regel ist für den Elternbeirat der Schulleiter Ansprechpartner.

Der Elternbeirat ist nicht berechtigt, unmittelbar mit Lehrkräften zu verhandeln. Lehrkräfte dürfen sich auch nicht direkt an den Elternbeirat wenden. Beamtenrechtliche Verschwiegenheitspflicht gilt uneingeschränkt auch gegenüber dem Elternbeirat. Lehrkräfte dürfen aber in die EB-Sitzung eingeladen werden.

Schweigepflicht

Die Mitglieder des Elternbeirates haben, auch nach Beendigung der Mitgliedschaft, Verschwiegenheit zu bewahren über alle Angelegenheiten, die ihnen während ihrer Tätigkeit als Elternbeirat bekannt werden, es sei denn, die Angelegenheiten sind offenkundig oder ihrer Natur nach keiner Geheimhaltung bedürftig.

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz

besteht für die Dauer der Wahrnehmung der Aufgaben.