Übertrittsverfahren --->
Transparenz in der Übertrittsphase --->

an die Hauptschule, Realschule und das Gymnasium
Gesamtkonzept siehe unter http://www.km.bayern.de/km/schule/schularten/allgemein/uebertritt/

Der Übertritt auf einen Blick  

Die erste Schulwahl nach der Grundschule bedeutet keine abschließende Entscheidung über die schulische Laufbahn des Kindes. Das bayerische Schulsystem eröffnet  jedem Schüler einen individuellen Bildungsweg. Im Laufe eines Schullebens können sich Leistungen von Kindern und Jugendlichen ändern. Jeder Schüler erhält deshalb regelmäßig die Möglichkeit, seinen Bildungsweg neuen Gegebenheiten und Zielen anzupassen. Denn der von Eltern ausgewählte Weg erweist sich möglicherweise als unter- oder überfordernd. Alle Schulen in Bayern bieten mehrere Möglichkeiten, um Schulabschlüsse zu erreichen. Grundsätzlich gilt: Mit jedem erreichten Abschluss steht der Weg zum nächsthöheren schulischen Ziel offen. Nach dem Prinzip der Durchlässigkeit ermöglicht jede weiterführende Schule den mittleren Schulabschluss.

Aufnahmebedingungen   Übertrittszeugnis   Probeunterricht

Hauptschule

Realschule

Gymnasium

 
Aufnahmebedingungen geben Orientierung
Eltern haben das Recht, den Bildungsweg ihres Kindes aktiv mitzugestalten. Die Entscheidung nach der Grundschule für eine weiterführende Schule ist dabei keine endgültige Entscheidung über den zu erreichenden Schulabschluss. Für die einzelnen Schularten gibt es Aufnahmebedingungen. Die Aufnahmebedingungen sollen Eltern helfen, den aktuell richtigen Weg für ihr Kind zu finden. Beim Übertritt von der Grundschule betreffen diese Bedingungen vor allem die Leistungen des Kindes in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht. Sie stellen sicher, dass dem Kind künftig nichts abverlangt wird, was es momentan nicht leisten kann. Die Aufnahmebedingungen klären also, welches Anforderungsprofil, und damit welche Schulart dem Kind am ehesten entspricht.

Erfolgserlebnisse motivieren
Eltern sollten für ihr Kind das Anforderungsprofil wählen, das Erfolgserlebnisse wahrscheinlich macht. Mit dem Zutrauen in die eigene Leistungsfähigkeit lassen sich im differenzierten Schulsystem Bayerns Schritt für Schritt weitere Abschlüsse erzielen.

Der Übertritt
In der Übertrittsphase (3. bis 5. Jahrgangsstufe) an eine weiterführende Schule beobachten die Lehrer verantwortungsvoll, welche individuellen Voraussetzungen ein Kind mitbringt. Der Übertritt an die Hauptschule erfolgt ohne weiteres Übertrittsverfahren, der an die Realschule oder an das Gymnasium ist abhängig von der Schullaufbahn-Empfehlung der Grundschule im Übertrittszeugnis.

Übertrittszeugnis
Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 erhalten Anfang Mai ein Übertrittszeugnis. Es enthält:
- die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern
- die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht
- eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens
- eine zusammenfassende Beurteilung, in der die derzeitige Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.

Schullaufbahn-Empfehlung
Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das Kind in seiner derzeitigen Lebensphase angebracht ist. Die Grundschule zieht dafür die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht der 4. Jahrgangsstufe heran. Für den Übertritt in die Realschule ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,66 erforderlich, für das Gymnasium eine Durchschnittsnote von mindestens 2,33. Das über ein Schuljahr gezeigte Lern- und Leistungsvermögen des Kindes ist daher für die Übertrittseignung maßgeblich. Durch einen erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart kann ebenfalls die Eignung festgestellt werden.

Probeunterricht
Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der gewünschten Schulart kann auch eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.

Eltern entscheiden
Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.

Übertritt später noch möglich
Generell sollten Eltern bei ihrer Entscheidung berücksichtigen, dass ein Wechsel zwischen den Schularten auch später noch möglich ist. Von der Hauptschule kann das Kind von der 5. in die 6. Klasse des Gymnasiums oder der Realschule wechseln. Der Wechsel in die 6. Klasse des Gymnasiums ist nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und Probezeit möglich.

Für den Übertritt von der 5. Klasse Hauptschule in die Jahrgangsstufen 6 (bis 9) der Realschule benötigt das Kind im Jahreszeugnis der Hauptschule in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Durchschnittsnote von mindestens 2,0. Auch mit einem schlechteren Notendurchschnitt kann nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und Probezeit ein Übertritt an die Realschule erfolgen.

Ein Wechsel nach Abschluss der 5. oder 6. Klasse von der Realschule in die 6. Klasse des Gymnasiums ist ebenfalls möglich. Die Schülerin oder der Schüler benötigt dafür eine Vorrückungserlaubnis und im Jahreszeugnis eine Durchschnittsnote von mindestens 2,0 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Auch mit einer schlechteren Note und der Vorrückungserlaubnis kann nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und Probezeit ein Übertritt auf das Gymnasium erfolgen.

Das Kind kann auch nach Abschluss der 5. Klasse von der Hauptschule in die 5. Klasse der Realschule oder des Gymnasiums wechseln. Für die Realschule benötigt es Anfang Mai 2010 im Übertrittszeugnis (muss beantragt werden) eine Durchschnittsnote von mindestens 2,5 in Deutsch und Mathematik. Für den Wechsel auf ein Gymnasium ist eine Durchschnittsnote im Mai-Übertrittszeugnis (muss beantragt werden) von mindestens 2,0 in den beiden Fächern (Deutsch, Mathematik) erforderlich. Zudem kann jede Schülerin und jeder Schüler an dem dreitägigen Probeunterricht für die gewünschte Schulart teilnehmen (letztmalig für Hauptschüler, die die 5. Klasse im Schuljahr 2009/2010 besuchen). Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat. Auch hier können sich die Eltern für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.

Nach Abschluss der 5. Klasse an der Realschule kann das Kind in die 5. Klasse des Gymnasiums wechseln. Hierfür benötigt es eine Vorrückungserlaubnis und im Jahreszeugnis eine Durchschnittsnote von mindestens 2,33 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Auch mit einer schlechteren Note und der Vorrückungserlaubnis kann das Kind am dezentralen Probeunterricht teilnehmen und bei Erfolg das Gymnasium besuchen.

Entsprechend der individuellen Entwicklung und den sich herausbildenden Interessen des Jugendlichen ist ein Wechsel zwischen den Schularten auch noch später möglich. So kann beispielsweise von allen weiterführenden Schularten ein Übertritt nach erfolgreichem Abschluss der 6. Klasse in die 7. Klasse der Wirtschaftsschule erfolgen.

Schulen setzen Schwerpunkte
Eltern und Kinder erhalten eine große Auswahl: Hauptschule ist nicht gleich Hauptschule, Realschule ist nicht gleich Realschule, Gymnasium nicht gleich Gymnasium. Denn weiterführende Schulen setzen unterschiedliche Ausbildungsschwerpunkte – etwa bei Naturwissenschaften, Sprachen oder musischer Bildung. Eltern und Kinder können dabei aus dem Angebot individuell wählen und ihre Entscheidung immer wieder der Entwicklung ihres Kindes anpassen. In der 5. Jahrgangsstufe wird das Kind an der aufnehmenden Schulart besonders aufmerksam begleitet und unterstützt, auch durch die an Realschulen und Gymnasien eingesetzten Grundschullehrkräfte.

Individuelle Hilfe und Beratung

Beratung gibt Sicherheit
Offene Fragen lassen sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären. Jede Schule bietet ein umfangreiches Beratungsangebot, das Eltern und Schüler nutzen können. Sprechen Sie über eventuelle Bedenken ausführlich mit der jeweiligen Klassen- und Beratungslehrkraft oder dem Schulpsychologen.

 

Beratung und Transparenz in der Übertrittsphase
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 22. Juli 2009 Az.: IV.1-5 S 4302-6.64 320. Ergänzend zu den §§ 29 und 43 der VSO, §§ 26 bis 31 der RSO sowie §§ 26 bis 31 der GSO für das Übertrittsverfahren, erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus die folgenden Richtlinien.

1. Zielsetzung

Die Weiterentwicklung der kind- und begabungsgerechten Übertrittsphase beinhaltet eine stärkere Elternmitwirkung bei der Übertrittsentscheidung. Damit Eltern diese Möglichkeit verantwortlich wahrnehmen können, soll die Information erweitert und intensiviert werden. Außerdem werden durch ergänzende Regelungen die Leistungserhebung und -bewertung in Jahrgangsstufe 4 für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern transparenter gemacht. 

2. Verstärkte Elternberatung

2.1 Informationsveranstaltungen 
Die bestehenden Informationsveranstaltungen zur Wahl des schulischen Bildungsweges und zum Übertrittsverfahren in den Jahrgangsstufen 4 der Grundschule werden durch eine weitere Informationsveranstaltung in Jahrgangsstufe 3 der Grundschule ergänzt. Es gehört zu den Aufgaben der Beratungslehrkräfte, diese Veranstaltungen durchzuführen. Dabei sollen auch Vertreter anderer Schularten, insbesondere auch aus dem beruflichen Schulwesen, eingeladen werden. Für die Informationsveranstaltungen in den jeweiligen Jahrgangsstufen gilt Folgendes: 

2.1.1 Jahrgangsstufe 3 
Thema: Das vielfältig gegliederte bayerische Schulsystem 
Durchführungszeitraum: Im Anschluss an die Aushändigung der Zwischenzeugnisse 
Die Informationsveranstaltung wird von Beratungslehrkräften durchgeführt. Sie soll durch die Darstellung der vielfältigen Abschluss- und Anschlussmöglichkeiten („Kein Abschluss ohne Anschluss“) den Eltern einen Überblick über das bayerische Schulsystem vermitteln und dessen Durchlässigkeit aufzeigen. 

2.1.2 Jahrgangsstufe 4
Thema des Informationsabends: Die Übertrittsphase 
Durchführungszeitraum: Beginn des Schuljahres
Schwerpunkt dieses Informationsabends, der in der Regel von den Beratungslehrkräften unter Einbindung von Lehrkräften weiterführender Schulen durchgeführt wird, bilden die Übertrittsregelungen nach den Jahrgangsstufen 4 und 5. Dabei sind die Anforderungsprofi le der Schularten und die erforderlichen Lernvoraussetzungen deutlich darzustellen. Auch auf die späteren Möglichkeiten eines Schulartwechsels ist hinzuweisen. 

2.2 Individualberatung
Damit Eltern die Schullaufbahnentscheidung für ihr Kind erfolgreich treffen können, ist die Individualberatung von zentraler Bedeutung. Für die einzelnen Jahrgangsstufen gilt Folgendes:

2.2.1 Jahrgangsstufe 3
An den Elternsprechtagen und in den Elternsprechstunden wird der Leistungsstand des Kindes thematisiert. Die im Frühjahr stattfindenden Vergleichsarbeiten (VERA 3) bieten hierzu eine valide Basis, da diese Leistungserhebung sich an allgemein gültigen Standards orientiert. Die ermittelten Kompetenzstufen des Kindes stellen eine objektive Grundlage für ein Elterngespräch dar. Um diese Möglichkeit zu nutzen, soll der zweite Elternsprechtag in Jahrgangsstufe 3 erst nach der Rückmeldung der VERA-Ergebnisse, also gegen Ende des Schuljahres stattfinden. Auf der Basis der Informationsveranstaltung in Jahrgangsstufe 3 in Kombination mit den Ergebnissen der Schülerinnen und Schüler in den Vergleichsarbeiten und den Jahresfortgangsnoten können mögliche Bildungswege für die einzelne Schülerin bzw. den einzelnen Schüler bereits am Ende der Jahrgangsstufe 3 reflektiert werden. 

2.2.2 Jahrgangsstufe 4 
Insbesondere Eltern, die eine Teilnahme ihres Kindes am Probeunterricht erwägen, wünschen eine Beratung durch eine weitere Fachkraft. Für diese ergänzende Beratung kommen Beratungslehrkräfte, Schulpsychologen, Lehrkräfte aufnehmender Schularten und die „Lotsen im Übertrittsverfahren“ (Grundschullehrkräfte, die an Realschulen und Gymnasien im Einsatz sind) in Frage. Es bestehen zwei Möglichkeiten zur Organisation eines solchen Beratungsgesprächs:

1. Die Eltern wenden sich an die Schulleitung der Grundschule, wenn sie eine Beratung durch eine Beratungslehrkraft der Grundschule, einen Schulpsychologen oder eine an einer weiterführenden Schule eingesetzte Grundschullehrkraft wünschen. Auch über das Staatliche Schulamt oder die staatliche Schulberatungsstelle kann ein entsprechender Kontakt vermittelt werden. 

2. Die Eltern bitten bei der Anmeldung an der aufnehmenden Schule um die Vermittlung eines Beratungsgesprächs mit der Beratungslehrkraft dieser Schule  oder der an dieser Schule eingesetzten Grundschullehrkraft. g von Unterfranken Nr. 10/09

3. Erhöhung der Transparenz

Am allgemeinen Elternabend der Jahrgangsstufe 4 sind die Eltern über die folgenden Regelungen zu informieren. 
3.1 Richtzahlen für Leistungsnachweise.
 Die Volksschulordnung (VSO) nennt für die Jahrgangsstufe 4 bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses in den für den Übertritt relevanten Fächern einen Richtwert für eine angemessene Zahl an Probearbeiten. Für das Fach Deutsch gilt der Richtwert zwölf, für die Fächer Mathematik und Heimatund Sachunterricht gelten als Richtwert jeweils fünf bewertete Probearbeiten. Diese Richtwerte sollen – abgesehen von begründeten Ausnahmen – nicht unterschritten werden. 

3.2 Ankündigung von Probearbeiten 
Leistungserhebungen sollen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 kalkulierbar sein. Durch die Ansage von Probearbeiten in Jahrgangsstufe 4 spätestens eine Woche vor deren Durchführung sollen die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit erhalten, sich sinnvoll vorzubereiten. Dies schult Arbeitstechniken, die in Jahrgangsstufe 5 vorausgesetzt werden, und reduziert den Leistungsdruck. 

3.3 Stärkere Ausweisung von Lernphasen
Der Transparenz bei der Leistungsbewertung soll auch durch die Ausweisung von Zeiträumen, in denen keine bewerteten Probearbeiten stattfinden, Rechnung getragen werden. Die Lehrerkonferenz trifft zu Schuljahresbeginn für alle Jahrgangsstufen grundsätzliche Festlegungen zur Erhebung von Leistungsnachweisen, die den Erziehungsberechtigten bekannt zu geben sind. Für die Jahrgangsstufe 4 gilt ergänzend, dass in der Zeit vom Unterrichtsbeginn bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht jeweils mindestens vier Unterrichtswochen von bewerteten Probearbeiten freigehalten werden sollen (VSO § 43 Abs. 1 Satz 2). Diese Zeiträume können für jedes der genannten Fächer individuell festgelegt werden und sind den Eltern mitzuteilen.

Das neue Verfahren tritt mit dem Schuljahr 2009/2010 in Kraft