Orientierungsarbeiten in der Jahrgangsstufe 2

Die Orientierungsarbeiten (Deutsch/Rechtschreiben) im Schuljahr 2010/11 finden am Mittwoch, 18.05.2011 statt.

1. Was sind Orientierungsarbeiten?
Bei den Orientierungsarbeiten handelt es sich um einen standardisierten Test, der in allen 2. Jahrgangsstufen
in Bayern im Fach Deutsch für den Bereich „Richtig schreiben“ durchgeführt wird. Das Staatsministerium
für Unterricht und Kultus ist der Auftraggeber für die Orientierungsarbeiten.

2. Wozu werden Orientierungsarbeiten geschrieben?
Die Orientierungsarbeiten überprüfen Kompetenzen, die in einem längeren Zeitraum erworben wurden
und geben eine objektive Rückmeldung über den Lernstand der Schülerinnen und Schüler der 2. Jahrgangsstufe
im Bereich „Richtig schreiben“.


3. Wann finden die Vergleichsarbeiten statt und wie lange dauern sie?

Die Orientierungsarbeiten in der Jahrgangsstufe 2 finden jährlich im Frühjahr statt.

4. Muss mein Kind an den Orientierungsarbeiten teilnehmen?
Die
Teilnahme an den Orientierungsarbeiten ist für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 2
verpflichtend
.

5. Werden die Orientierungsarbeiten benotet?
Die Orientierungsarbeiten werden
nicht benotet, da es in erster Linie um eine Rückmeldung für die
Lehrkräfte geht, inwieweit Schülerinnen und Schüler bestimmte Fähigkeiten bereits erworben haben.


6. Wie werden die Aufgaben der Orientierungsarbeiten entwickelt?

Die Aufgaben der Orientierungsarbeiten beziehen sich in der Regel nicht auf die direkt in den vorangegangenen
Unterrichtsstunden behandelten Inhalte. Stattdessen werden Fähigkeiten geprüft, die in
einem längeren Zeitraum im Unterricht erworben wurden. Der Test orientiert sich am Lehrplan für die
bayerische Grundschule.
Unter Berücksichtigung der Lehrplaninhalte erstellt eine Gruppe erfahrener Lehrkräfte in Zusammenarbeit
mit Fachdidaktikern verschiedener Universitäten die Testaufgaben. Diese werden in einer Stichprobe
an 100 Schulen mit insgesamt rund 2500 Schülerinnen und Schülern vorab erprobt. Dabei wird die
Güte der Aufgaben überprüft sowie deren Schwierigkeitsgrad und Anforderungsprofil nach wissenschaftlichen
Kriterien bestimmt.

7. Soll sich mein Kind vorbereiten?

Die Orientierungsarbeiten überprüfen Kompetenzen, die in einem längeren Zeitraum erworben wurden.
Daher ist es nicht notwendig und auch nicht sinnvoll, dass sich Ihr Kind auf die Orientierungsarbeiten
eigens vorbereitet. Über den Ablauf und die Aufgabenformate der Orientierungsarbeiten wird Ihr Kind
rechtzeitig im Unterricht informiert. Bitte bestärken Sie Ihr Kind lediglich darin, sein Bestes zu geben.

8. Wie werden die Orientierungsarbeiten ausgewertet?
Die Lehrkraft gibt die Ergebnisse der korrigierten Orientierungsarbeiten (hierzu stehen allgemeine Korrekturhinweise
zur Verfügung) ohne Angabe der Schülernamen auf einer passwortgeschützten Internetseite
ein. Diese wurde von der Qualitätsagentur am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung
(ISB) in München eingerichtet. Die Qualitätsagentur ist für die gesamte Datenauswertung zuständig.

Die Rückmeldung wird im geschützten Bereich der Internetseite der Qualitätsagentur für die unterrichtenden
Lehrkräfte zum Herunterladen bereitgestellt und erfolgt anonym. Nur die Lehrkräfte können
die Ergebnisse dem jeweiligen Kind zuordnen. Die Vorgaben des Datenschutzes werden bei diesem Vorgehen
streng eingehalten.

9. Wie erfahre ich, wie mein Kind abgeschnitten hat?
Die Eltern erhalten nach der Auswertung der Vergleichsarbeiten von der Lehrkraft des Kindes einen
Rückmeldebogen, dem Sie entnehmen können, wie Ihr Kind abgeschnitten hat.
Die Rückmeldung erfolgt in Form einer Zuordnung der Leistungen zu einem von drei sogenannten Fähigkeitsniveaus,
die keine Entsprechungen in Schulnoten haben. Was unter den Fähigkeitsniveaus im
Einzelnen zu verstehen ist, können Sie ebenfalls dem Rückmeldebogen entnehmen.

10. Darf ich das Testheft meines Kindes einsehen?
Sie haben die Möglichkeit, das Testheft Ihres Kindes nach Bearbeitung einzusehen.

11. An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch weitere Fragen zu den Orientierungsarbeiten habe?
Wenden Sie sich bitte an die Lehrkraft, die an der Schule Ihres Kindes für die Durchführung der Orientierungsarbeiten
zuständig ist. Sollte diese Ihnen nicht direkt auf Ihre Fragen antworten können, ist es möglich,
dass die Lehrkraft am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in München anruft und
sich informiert. Diese Information kann dann wiederum entsprechend an Sie weitergegeben werden.

 

Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 3 (VERA 3)

im Schuljahr 2010/11

Die Vergleichsarbeiten im Schuljahr 2010/11 finden an folgenden Tagen statt:
 
Dienstag, 10.05.2011 (Mathematik)
Donnerstag , 12.05.2011 (Deutsch I) 
Mittwoch , 18.05.2011 (Deutsch II)

1. Was ist VERA?
Die Abkürzung „VERA 3“ (VERgleichsArbeiten in der Grundschule) bezeichnet bundesweite Lernstandserhebungen
in den Fächern Mathematik und Deutsch in der Jahrgangsstufe 3
. VERA wird in
15 von 16 Bundesländern durchgeführt, die jeweiligen Kultusministerien sind die Auftraggeber.

2. Wozu werden Vergleichsarbeiten geschrieben?
Vergleichsarbeiten überprüfen Kompetenzen, die in einem längeren Zeitraum erworben wurden und geben
eine objektive Rückmeldung über den Lernstand der Schülerinnen und Schüler in den Fächern
Deutsch und Mathematik.

3. Wann finden die Vergleichsarbeiten statt und wie lange dauern sie?

Die Termine sowie die Bearbeitungszeiten werden bundesweit für jedes Jahr neu festgelegt.

4. Muss mein Kind an VERA 3 teilnehmen?
Die Teilnahme an VERA ist für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 3 verpflichtend.

5. Wird VERA 3 benotet?
Vergleichsarbeiten werden nicht benotet, da es in erster Linie um eine Rückmeldung für die Lehrkräfte
geht, inwieweit Schülerinnen und Schüler bestimmte Fähigkeiten bereits erworben haben.

6. Wie werden die Aufgaben in VERA 3 entwickelt?
Die Aufgaben in den Vergleichsarbeiten beziehen sich in der Regel nicht auf die direkt in den vorangegangenen
Unterrichtsstunden von den Schülerinnen und Schülern behandelten Inhalte. Stattdessen
werden Fähigkeiten im jeweiligen Fach geprüft, die in einem längeren Zeitraum im Unterricht erworben
wurden. Die Testaufgaben orientieren sich an den von der Kultusministerkonferenz beschlossenen
bundesweit gültigen Bildungsstandards.
Eine Gruppe erfahrener Lehrkräfte aus allen Bundesländern erstellt in Zusammenarbeit mit Fachdidaktikern
verschiedener Universitäten die Testaufgaben.
In einer Stichprobe mit insgesamt rund 9000 Schülerinnen und Schülern erfolgt vorab eine Erprobung der
Aufgaben. Dabei wird die Güte überprüft sowie Schwierigkeitsgrad und Anforderungsprofil nach wissenschaftlichen
Kriterien bestimmt.

7. Soll sich mein Kind vorbereiten?
VERA überprüft Kompetenzen, die in einem längeren Zeitraum erworben wurden. Daher ist es nicht notwendig
und auch nicht sinnvoll, dass sich Ihr Kind auf die Vergleichsarbeiten eigens vorbereitet. Über
den Ablauf und die Aufgabenformate wird Ihr Kind rechtzeitig vor den Vergleichsarbeiten im Unterricht
informiert. Bitte bestärken Sie Ihr Kind lediglich darin, sein Bestes zu geben.

8. Wie werden die Vergleichsarbeiten ausgewertet?
Die Lehrkraft gibt die Ergebnisse der korrigierten Vergleichsarbeiten (hierzu stehen allgemeine Korrekturhinweise
zur Verfügung) ohne Angabe der Schülernamen auf einer passwortgeschützten Internetseite
ein. Diese wurde von der Qualitätsagentur am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung
(ISB) in München eigens für die bayerischen Schulen eingerichtet. Die Qualitätsagentur ist für die gesamte
Datenauswertung in Bayern zuständig.
Die Rückmeldung wird im geschützten Bereich der Internetseite der Qualitätsagentur für die unterrichtenden
Lehrkräfte zum Herunterladen bereitgestellt und erfolgt anonym. Nur die Lehrkräfte können
die Ergebnisse dem jeweiligen Kind zuordnen. Die Vorgaben des Datenschutzes werden bei diesem Vorgehen
streng eingehalten.

9. Wie erfahre ich, wie mein Kind abgeschnitten hat?
Die Eltern erhalten nach der Auswertung der Vergleichsarbeiten von der Lehrkraft des Kindes eine
Rückmeldung,
wie Ihr Kind abgeschnitten hat. Sie erfolgt in Form einer Zuordnung der Leistungen zu
einem von drei sogenannten Fähigkeitsniveaus, die keine Entsprechungen in Schulnoten haben.

10. Darf ich das Testheft meines Kindes einsehen?
In Bayern haben die Eltern die Möglichkeit die Testhefte des eigenen Kindes nach der Bearbeitung
einzusehen.

11. An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch weitere Fragen zu VERA habe?
Wenden Sie sich bitte an die Lehrkraft, die an der Schule Ihres Kindes für die Durchführung von VERA
zuständig ist. Sollte diese Ihnen nicht direkt auf Ihre Fragen antworten können, ist es möglich, dass die
Lehrkraft am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in München anruft und sich informiert.
Diese Information kann dann wiederum entsprechend an Sie weitergegeben werden.

Nähere Informationen unter http://vergleichsarbeiten.isb-qa.de/